I. VERTRAGSUMFANG
Die vertraglichen Leistungen der Fa. WÖRNS TS GmbH beinhalten den termingemäßen und sicheren Transport der vereinbarten Personenzahl mit deren Gepäck zum Zielort. Sonstige Leistungen wie z.B.
Einzelfahrt oder Stellung einer bestimmten Fahrzeugart sind gesondert zu vereinbaren und im Rahmen der Buchung anzufragen.
Alle Datums- und Zeitangaben beziehen sich auf die Mittel-Europäische Zeitrechnung (MEZ).
II . BUCHUNG - WIDERRUFSRECHT
Die Buchung erfolgt durch das ausfüllen und versenden des Auftragsformulars. Der Benutzer ist für die Erfüllung der Vertragsverpflichtungen aller in der Buchung genannten Passagiere
verantwortlich.
Jede eingehende Buchung wird umgehend durch die Fa. WÖRNS TS GmbH mit den eventuell geschlossenen Sondervereinbarungen verbindlich bestätigt.
Die Buchung kann rechtsverbindlich nur bei der Fa. WÖRNS TS GmbH erfolgen. Unsere Fahrer sind nicht berechtigt, Buchungen, Umbuchungen, Stornierungen oder andere Erklärungen entgegenzunehmen.
Die Fa. WÖRNS TS GmbH überprüft die Abflug- und Ankunftszeiten nicht. Die Zeitangaben sind Sache des Kunden.
Widerrufsrecht: Der Benutzer hat das Recht seine Buchung rechtzeitig zu stornieren (siehe VII-2/3 Stornierungen).
III. BEFÖRDERUNGSENTGELD - ZAHLUNG
Leistungsumfang und Beförderungsentgelt richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Anspruch auf Beförderung besteht nur zur vereinbarten Zeit.
Das Beförderungsentgelt ist nach Erhalt der Buchungsbestätigung, spätestens aber bei Antritt der Fahrt in voller Höhe zu entrichten. Nach vollständiger Zahlung wird dem Kunden eine Quittung
ausgehändigt
Da unsere Fahrer, besonders nachts, nicht viel Wechselgeld bei sich tragen, ist der Fahrgast angehalten, den exakten Betrag bereitzustellen.
Bei allen Buchungen erheben wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5% des Gesamtpreises. Ausgenommen davon sind Barzahlung und Banküberweisung von registrierten Benutzern.
IV. ABFAHRTSZEITEN / ABFLUG
Der genaue Abholtermin am Abholort wird dem Kunden mit der E-Mail-Bestätigung, spätestens jedoch einen Tag vor dem Abflug zwischen 16:00 und 20:00 Uhr per E-Mail (oder telefonisch wenn keine
E-Mail-Adresse bekannt ist) mitgeteilt und ist genau einzuhalten, da sonst der Beförderungsanspruch grundsätzlich entfällt. Bis zum Ablauf dieses Zeitraums am Vortag kann die Fa. WÖRNS TS den
Abholtermin auch bis zu 15 Minuten vorverlegen.
Sollte die Fa. WÖRNS TS bis zu diesem Zeitpunkt den Kunden nicht erreicht haben, obliegt es dem Kunden umgehend die Service-Hotline (+49 (6227) 3589222) anzurufen.
Der Kunde muss während des Abholzeitraums (15 Min vor bzw. nach dem vereinbarten Termin) telefonisch erreichbar sein, anderenfalls kann die rechtzeitige Abholung unter Umständen nicht garantiert
werden. Die Abholung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des Abholzeitraums erfolgt. Erfolgt die Abholung nicht innerhalb des vereinbarten Abholzeitraums, so hat der Kunde WÖRNS TS zu
benachrichtigen.
V. ABFAHRTSZEITEN / ANKUNFT
Die Abholzeiten richten sich ausschließlich nach der bei der Buchung angegebenen Ankunftszeit des Flugzeuges.
Der Kunde ist verpflichtet, die Fa. WÖRNS TS GmbH unverzüglich telefonisch (+49 (6227) 3589222) über Verschiebungen der Ankunftszeit, ggf. unter Angabe der neuen Flugnummer bzw. neuen Ankunftszeit,
zu informieren.
Bei Ankunftsverschiebungen oder Verspätungen im Luftverkehr, die nicht rechtzeitig mitgeteilt werden können, bemüht sich die Fa. WÖRNS TS GmbH, den Fahrgast trotzdem abzuholen. Dabei können längere
Wartezeiten entstehen. Wartezeit und NO SHOW verursachen zusätzliche Kosten. Ein Anspruch auf Beförderung besteht in diesem Fall jedoch nicht.
VI. ABHOLUNG - TREFFPUNKT
Die Fahrgäste werden nur am offiziellen Meeting-Point in der Ankunftshalle des jeweiligen Flughafens abgeholt. Fahrgäste, die am Flughafen Frankfurt/Main ankommen, werden dem Flugplan
entsprechend, entweder am Meeting Point des Terminal 1, Halle B oder am Meeting Point des Terminals 2, Halle E erwartet.
Sollte bei planmäßiger Landung, der Fahrer nicht innerhalb von 15 Minuten am Meeting-Point sein, so ist die Firma WÖRNS TS GmbH zu benachrichtigen (+49 (6227) 3589222).
Die Fa. WÖRNS TS GmbH erwartet Sie ca. 30 Min. nach der Landung bzw. 15 Minuten nach Ankunft des Zuges am Meeting- Point.
Lässt der Terminplan eine längere Wartezeit zu, kann diese auf maximal 60 Minuten ausgedehnt werden. Wartezeiten, die nicht durch Flugverspätungen verursacht wurden, werden mit 15,00 EUR je
angebrochener Viertelstunde berechnet. Fahrgäste, die nicht beim vereinbarten Treffpunkt erscheinen, haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Beförderung.
Wenn kein VIP- oder Einzeltransfer gebucht wurde, muss der Fahrgast mit eventuellen Wartezeiten für weitere Fahrgäste rechnen.
VII. UMBUCHUNG - STORNIERUNG - NO-SHOW - UMWEGE
FRIST
Fristgerechte Umbuchungen und Stornierungen sind spätestens bis 12.00 Uhr des letzten Werktages vor dem Fahrdatum zu vereinbaren. Bei kurzfristigeren Umbuchungswünschen sind wir bemüht, diesen
Rechnung zu tragen, eine Pflicht hierzu besteht jedoch nicht.
Stornierungen die später als 3 Stunden vor der Abhol-/Lande-Zeit eingehen gelten als NO-SHOW.
STORNIERUNG
Die Stornokosten bei einer fristgerechten Stornierung sind 5,- EUR bei Onlinezahlung und 0,- EUR bei allen anderen Zahlungsmethoden. Bei nicht fristgerechter Stornierung werden 75% des vollen
Fahrpreises in Rechnung gestellt.
NO-SHOW
Für NO-SHOWs bei einer Abholung von einem Flughafen wird der volle Fahrpreis, jedoch mindestens 75.-EUR fällig.
Für alle anderen NO-SHOWs wird der volle Fahrpreis fällig.
UMWEGE
Für nicht angemeldete Umwege, Zwischenstopps, Rückfahrten zum Ausgangspunkt wegen vergessener Gegenstände während der Fahrt von und zum Flughafen behält sich die Fa. WÖRNS TS GmbH eine zusätzliche
Wegegebühr vor. Eine Verpflichtung für vorher nicht abgesprochene Fahrtrichtungsänderungen und Umwege besteht jedoch nicht.
VIII. GEPÄCK - TIERE - VERUNREINIGUNGEN
Pro Person darf ein Gepäckstück bis 20 kg und ein Handgepäck mitgeführt werden. Zusatzgepäckstücke oder sperrige Güter müssen bei der Buchung deklariert werden, da ansonsten kein
Beförderungsanspruch für diese Gegenstände besteht. Für solche Gepäckstücke kann die die Fa. WÖRNS TS GmbH Mehrkosten, die dem Kunden auf Anfrage mitgeteilt werden, berechnen.
Von der Beförderung sind gefährliche, insbesondere explosionsfähige, leicht entzündliche, radioaktive, übel riechende oder ätzende Stoffe, oder unzureichend verpackte oder ungeschützte Gegenstände,
oder Gegenstände, die die Fahrzeugkapazität übersteigen, ausgeschlossen.
Tiere werden nur aufgrund vorheriger Vereinbarung und nur im Rahmen von Einzelfahrten befördert.
Für eine über das Übliche hinausgehende Verunreinigung des Fahrzeugs durch die Fahrgäste wird eine Gebühr von 150,-- EUR erhoben und weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
IX. HAFTUNG
WÖRNS TS haftet nur bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers / der Organe der Fa. WÖRNS TS GmbH oder leitender Angestellter, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit.
Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet WÖRNS TS auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf
den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Körper- und Sachschäden ist der Höhe nach auf den Umfang der Unfall- und Haftpflichtversicherung der Fa. WÖRNS TS
beschränkt.
Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
Für die Folgen von Verspätungen infolge von Verkehrsverdichtungen, Staus sowie höherer Gewalt und unvorhersehbarem Fahrzeugausfall wird keine Haftung übernommen. Bei Diebstahl des Gepäcks durch
Dritte haftet WÖRNS TS gleichfalls nicht.
X. VERJÄHRUNG
Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag verjähren in zwei Jahren, soweit nicht das Gesetz eine zwingende längere Verjährungsfrist vorsieht.
XI. ALLGEMEINES
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Folge.
Unangekündigte Änderungen dieses Vertrags bleiben vorbehalten.
St.Leon-Rot 2019